390 Z. 54 f., 1215 Z. 31 f., 1279 Z. 13 ff.), erscheint eine Reintegration in seinem Heimatland – wenn auch sicherlich mit gewissen Schwierigkeiten bzw. Härten verbunden – durchaus möglich. Die Wiedereingliederungsaussichten werden im Übrigen auch vom Migrationsdienst als gut beurteilt, zumal die slowakische Republik als EU-Land über vergleichbare soziale Strukturen wie die Schweiz verfügt (pag. 673).