904, 906) und seine Rechtstreue war schon vor der Anlasstat durch zwei Vorstrafen getrübt. Der Beschuldigte ist noch jung, ledig und kinderlos, spricht slowakisch und verfügt in der Slowakei über familiäre Kontakte. Auch wenn er gemäss eigenen Angaben seit mittlerweile rund fünf Jahren nicht mehr in der Slowakei war und seine Zukunft bei seiner Familie hier in der Schweiz sieht (pag. 390 Z. 54 f., 1215 Z. 31 f., 1279 Z. 13 ff.), erscheint eine Reintegration in seinem Heimatland – wenn auch sicherlich mit gewissen Schwierigkeiten bzw. Härten verbunden – durchaus möglich.