Selbst im vorzeitigen Strafvollzug wurde der Beschuldigte mehrmals wegen Betäubungsmittelkonsums diszipliniert (pag. 1843 f.). Der Beschuldigte legt durchwegs eine hohe Bereitschaft an den Tag, den strafrechtlichen Normen zuwiderzuhandeln. Auch in Bezug auf dieses Urteil besteht somit eine ungünstige Prognose. Der Widerruf der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 gemäss dem Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29. August 2019 ist ebenfalls geboten.