Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 29. August 2019 wegen Hehlerei zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie wegen unberechtigtem Verwenden eines Fahrzeugs, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer (Ge- samt-)Busse verurteilt (pag. 1847 f.). Gemäss dem Vollzugsauftrag in den BVD- Akten wurde er am 3. Juli 2020 wegen geringfügigen Diebstahls, und somit erneut wegen eines Vermögensdelikts, verurteilt (BVD-Akten, pag. 571). Dies belegt, dass die ausgesprochene Geldstrafe nicht die angestrebte Wirkung erzielt hat.