45 29. Betreffend Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29. August 2019 Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 29. August 2019 wegen Hehlerei zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie wegen unberechtigtem Verwenden eines Fahrzeugs, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer (Ge- samt-)Busse verurteilt (pag.