24. Anrechnung Per 9. September 2021 trat der Beschuldigte den vorzeitigen Strafvollzug an (pag. 1504 f.). Er befand sich somit mit Unterbrüchen während total 119 Tagen in Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft (2. - 27. September 2019 [pag. 6 und pag. 70]; 8. Juni 2021 - 8. September 2021). 25. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 119 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe per 9. September 2021 vorzeitig angetreten wurde. VI. Widerrufsverfahren