Selbst im Justizvollzug hält sich der Beschuldigte nicht an die vorgegebenen Regeln. Zusammenfassend war der Beschuldigte vorbestraft, delinquierte mehrmals während laufendem Verfahren, zettelte in Freiheit erneut einen Streit an, verhielt sich respektlos gegenüber den Justizbehörden, wurde während der kurzen Zeit seit Antritt des vorzeitigen Strafvollzugs mehrmals disziplinarisch sanktioniert und ist weder einsichtig noch reuig. Diese Umstände wirken sich deutlich zu seinen Ungunsten aus. Angemessen erscheint eine Straferhöhung von 6 Monaten Freiheitsstrafe.