Seinen Vater kennt er nicht. Der Beschuldigte besuchte hier die obligatorische Schule und begann danach mit der Handelsmittelschule, brach jedoch wieder ab und arbeitete in der Folge temporär. Eine Lehre hat er keine absolviert resp. eine angefangene Lehre als Fahrzeugschlosser abgebrochen und eine geplante Lehre als Automechaniker wegen des bevorstehenden Gerichtsverfahrens nicht angetreten (pag. 382 f., 433 Z. 9 ff., 1214 Z.