23. Täterkomponenten Zum Vorleben, den persönlichen Verhältnissen sowie dem Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren wird auf die nachfolgenden, zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. IV.6.1.-2. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1587 f.): Der Beschuldigte wurde 1998 in der Slowakei geboren und verbrachte dort die ersten Jahre seiner Kindheit bei seinen Grosseltern. Im Alter von sieben Jahren (im August 2005, pag. 672) kam er mit seiner Mutter und seinem jüngeren Bruder in die Schweiz. Seinen Vater kennt er nicht.