Dieser hatte den Beschuldigten bereits bei der Polizei belastet. Der Beschuldigte hatte hingegen alles unternommen, damit der angestrebte Erfolg hätte eintreten können. Dies rechtfertigt eine Reduktion von lediglich 1 Monat auf 3 Monate Freiheitsstrafe. Die Tat stand zwar in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Vorfall vom 16. August 2019. Da jedoch der räumliche und der zeitliche Zusammenhang fehlt, wird praxisgemäss im Umfang von ⅔, ausmachend 2 Monate, asperiert. Das Zwischenresultat beträgt 7 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe 22.4 Drohung, mehrfach begangen