Bereits am 17. August 2019 konnte er von der Intensivstation auf die chirurgische Bettenstation verlegt werden (pag. 143). Eine Arbeitsunfähigkeit bestand «nur» während einer Woche (pag. 144). Es kann somit von einer vergleichsweise unkomplizierten medizinischen Versorgung ausgegangen werden. Rund 3 Jahre nach dem Vorfall verspürt der Straf- und Zivilkläger immer noch eine geringfügige Verletzung am rechten Daumen und hat grosse Narben von den Stich- und Schnittverletzungen sowie den chirurgischen Eingriffen. Er erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung und befindet sich in psychiatrischer Behandlung.