182) bzw. die unkontrollierten Stiche zur Verletzung der Bauchhauptschlagader oder der Hohlvene führen können, was einen lebensgefährlichen Blutverlust hätte nach sich ziehen können (pag. 156; pag. 182). Das Ausbleiben einer akuten Lebensgefahr kann somit auf blossen Zufall und die zeitnahe medizinische Versorgung zurückgeführt werden. Nach seiner Spitaleinweisung wurde der Straf- und Zivilkläger untersucht und notfallmässig operiert. Der Heilungsverlauf nach der Operation verlief unauffällig. Bereits am 17. August 2019 konnte er von der Intensivstation auf die chirurgische Bettenstation verlegt werden (pag.