Er hielt dabei ein halbmondförmiges farbiges Messer ca. auf Hüfthöhe in der Hand, um den Straf- und Zivilkläger einzuschüchtern. Dieser machte aber (weiterhin) Aussagen zum Vorfall und belastete den Beschuldigten. 14. Ziff. I.4.1 gemäss erweiterter AKS (pag. 1189; Drohung) 14.1 Vorwurf Dem Beschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt (pag. 1189): Drohung, begangen am 21.05.2020 in Biel, Bahnhof, zum Nachteil von D.________,