Der zur Anklage gebrachte Sachverhalt ist damit erstellt. 13.7 Erstellter Sachverhalt Der Straf- und Zivilkläger begegnete am 30. August 2019 vor dem R.________(Lokalität) in Biel zufällig dem Beschuldigten. Dieser fing ihn ab und verwickelte ihn in eine Diskussion. Dabei drohte er dem Straf- und Zivilkläger an, dass ihm wieder etwas passieren würde bzw. er wieder gestochen werde, wenn er bei der Polizei wegen des Vorfalls vom 16./.17. August 2019 gegen den Beschuldigten aussage. Er hielt dabei ein halbmondförmiges farbiges Messer ca. auf Hüfthöhe in der Hand, um den Straf- und Zivilkläger einzuschüchtern.