409, Z. 520). Er habe vor rund 3 Monaten ein solches Messer in den Händen gehalten, habe es aber verloren (pag. 409, Z. 525 ff.). Auf Vorhalt des Videos sagte er aus, das Messer gehöre nicht ihm, sondern einem Kollegen (pag. 410, Z. 537 f.). Er habe am 30. August 2019 kein Messer dabeigehabt und sich nur beim Strafund Zivilkläger mittels Handschlag entschuldigt (pag. 440, Z. 256 ff.). Vor der Vorinstanz behauptet er wiederum, er habe «das Messer» zuvor in der Wohnung oder