(Lokalität) in Biel aufeinandertrafen und ein Gespräch führten. 13.5 Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist, ob der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger in diesem Gespräch androhte, er werde wieder gestochen bzw. es werde wieder etwas passieren, wenn er wegen des Vorfalls vom 16. August 2019 bei der Polizei aussage. Zu untersuchen ist weiter, ob der Beschuldigte bei diesem Vorfall ein Messer in der Hand hielt. 13.6 Beweiswürdigung der Kammer Es wird vorab auf die korrekte Zusammenfassung der verfügbaren Beweismittel und die Beweiswürdigung der Vorinstanz verwiesen (Ziff.