dadurch dass der Beschuldigte dem [Straf- und Zivilkläger] drohte, er werde wieder gestochen, evtl. es werde ihm wieder etwas passieren, wenn er bei der Polizei wegen des Vorfalls vom 16./17.08.2019 gegen ihn aussage. Er hielt dabei ein Messer in der Hand. Der Privatkläger wurde dadurch eingeschüchtert, machte aber bei der Polizei Aussagen zum Vorfall und belastete den Beschuldigten.