30 falls zu Boden und liess das Messer fallen. Als er wieder aufstehen wollte, versetzte L.________ ihm einen Faustschlag gegen die Wange. Auf die weiteren Vorgänge während des Aufeinandertreffens ist an dieser Stelle nicht einzugehen. Stattdessen wird auf die Ausführungen der Vorinstanz zum rechtskräftigen Schuldspruch wegen Raufhandels in Ziff. III.2.2. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs verwiesen (pag. 1576 f.). Der Beschuldigte und K.________ verliessen den Tatort und begaben sich zum P.________(Veranstaltung).