Nach (vermutlich) mehreren Treffern beiderseits zückte der Beschuldigte sein mitgebrachtes Messer unbekannter Länge und Art und stach damit mehrmals mit einer gewissen Heftigkeit gegen den Oberkörper des Straf- und Zivilklägers. Dieser wich den mehreren Stichversuchen gegen seinen Kopf erfolgreich aus, erlitt jedoch eine Schnittwunde an der rechten Brustkorbseite und am rechten Handgelenk sowie einen mindestens 8 cm tiefen Einstich am linken Unterbauch. Infolge der körperlichen Auseinandersetzung und der erlittenen Verletzungen ging er zu Boden.