Die drei Begleiter sollten sich aus dem beiderseits gewollten Faustkampf raushalten. Es gab keine Steinwürfe vonseiten des Straf- und Zivilklägers. Stattdessen gerieten dieser und der Beschuldigte wie beiderseits beabsichtigt ohne vorgängigen Wortwechsel in eine körperliche Auseinandersetzung. Wer dabei den ersten Schlag machte bzw. einen Treffer landete, lässt sich nicht bestimmen und kann offengelassen werden. Nach (vermutlich) mehreren Treffern beiderseits zückte der Beschuldigte sein mitgebrachtes Messer unbekannter Länge und Art und stach damit mehrmals mit einer gewissen Heftigkeit gegen den Oberkörper des Straf- und Zivilklägers.