und begab sich in den Bus in Richtung Bahnhof Biel. Während der Busfahrt wurden weitere Textnachrichten ausgetauscht und Telefonate geführt, wobei der Beschuldigte das J.________(Lokalität) in Biel als Treffpunkt bestimmte. Der Strafund Zivilkläger teilte dem Beschuldigten vor dem Aufeinandertreffen mehrmals mit, dass er kein Messer auf sich trägt. Bei der Haltestelle in der Nähe des J.________ (Lokalität) entfernte sich der ebenfalls im Bus mitgefahrene N.________ von der Gruppe. Der Straf- und Zivilkläger und der Beschuldigte trafen mit ihrer jeweiligen Begleitung aufeinander. Die drei Begleiter sollten sich aus dem beiderseits gewollten Faustkampf raushalten.