29 nachrichten mit Beschimpfungen und Drohungen aus. Beide suchten auch eine körperliche Auseinandersetzung zur Klärung des Streits. Zu diesem Zweck teilte der Straf- und Zivilkläger dem Beschuldigten sogar seine Wohnadresse mit. Das für den 14. August 2019 vorgesehene Aufeinandertreffen fand nicht statt. Der Beschuldigte stellte dem Straf- und Zivilkläger ein Aufeinandertreffen am Wochenende in Aussicht. In der Folge wurde der weiterhin verbal (bzw. telefonisch) geführte Streit immer einseitiger.