26 finden würde. L.________ hatte während der Busfahrt über Videoanrufe zeitweise auch mit dem Beschuldigten gesprochen (pag. 267, Z. 26 ff.) und dabei nach Ansicht der Kammer lediglich dessen Vorschlag aufgegriffen. Durch die Videoanrufe war ausserdem für beide Kontrahenten erkennbar, dass der jeweils andere nicht alleine erscheinen würde. Entgegen den vehementen Behauptungen des Beschuldigten und K.'s________ trafen nur diese fünf Personen beim J.________(Lokalität) aufeinander. Allfällige weiter entfernte Personen hatten keinen Bezug zum Geschehen.