25 Gemäss dem WhatsApp-Chatverlauf und den ausgetauschten Sprachnachrichten wollten am 13. August 2019 beide ein Treffen abhalten, um «die Sache zu klären». Das Treffen kam allerdings am Folgetag, am 14. August 2019, nicht zustande, weil der Beschuldigte wegen eines Termins nicht in Biel war (pag. 623). Er kündigte dem Straf- und Zivilkläger an, dass er sich am Wochenende mit ihm treffen wolle (pag. 626; pag. 628). In der weiteren Konversation ging die Initiative für das Aufeinandertreffen klar und ausschliesslich vom Beschuldigten aus.