den an dieser Stelle nicht vollständig wiederholt (E. 12.6.1 oben). Im Sinne einer Zusammenfassung geht daraus hervor, dass sich die beiden am 13. August 2019 gegenseitig beschimpften und provozierten, der Streit an den folgenden Tagen bis zum Tatzeitpunkt jedoch fast ausschliesslich vom Beschuldigten ausging und weiter angefacht wurde. Wer als erstes einen Messereinsatz in die Konversation einbrachte, lässt sich anhand des Chat-Verlaufs nicht abschliessend klären. Auch hier kann auf die Aussagen des Straf- und Zivilklägers abgestellt werden, wonach die erste Erwähnung eines Messers von ihm stammt (pag. 1886, Z. 13 ff. und Z. 38).