24 12.6.6 Aussageverhalten von K.________ Betreffend die Aussagen von K.________ kann ebenfalls vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. II.1.5.2.e. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1551 f.). Was die Verteidigung in oberer Instanz hierzu vorbrachte, vermag nichts an deren zutreffenden Einschätzungen zu ändern. Bezeichnend für das Aussageverhalten von K.________ sind seine Ausführungen zu den behaupteten Steinwürfen.