447, Z. 51 und pag. 474, Z. 235]), Wurfdistanz (aus nächster Nähe [pag. 375, Z. 89] bzw. keinen Meter entfernt [pag. 392, Z. 132 f.] vs. 20-30 Meter [pag. 447, Z. 46, pag. 474, Z. 236]) sowie Zielgerichtetheit und Treffer (gegen die Schulter und die Stirn [pag. 375, Z. 92 f.; pag. 1874, Z. 27 ff.] vs. ungezielt und glaublich niemand getroffen [pag. 447, Z. 52 f.]) sind schlicht zu gross, als dass sie einen realen Erlebnishintergrund haben könnten. Es handelt sich um eine offensichtlich abgesprochene Falschaussage.