Seine neueste Version, wonach der Straf- und Zivilkläger ihn anfänglich zum Verkauf von Kokain angerufen habe, lässt sich indes in keinen schlüssigen Zusammenhang zum anschliessenden Streit setzen. In der WhatsApp-Konversation findet sich ebenfalls nichts, was diese Version auch nur ansatzweise stützen würde. Die Aussage zielte offensichtlich darauf ab, den Straf- und Zivilkläger vor der Kammer zu diskreditieren und reiht sich nahtlos in sein gegenangriffiges Aussageverhalten ein.