So machte er geltend, er sei derjenige, der durch die Steine hätte getötet werden oder einen Schädel-Basis-Bruch hätte erleiden können. Als übertrieben bzw. zielgerichtet, um sich selber in einem guten Licht dastehen zu lassen, müssen sodann auch seine Angaben bezeichnet werden, gemäss denen er sich über den am Boden liegenden [Straf- und Zivilkläger] gebeugt habe, um zu sehen, wie es diesem gehe und um ihm aufzuhelfen. Stark beschönigend sind auch seine Aussagen, wonach er das Messer von sich aus weggeworfen habe, damit sich L.________ nicht habe daran verletzen können.