12.6.4 Aussageverhalten von M.________ M.________ ging in seinen Aussagen in erster Linie auf die Verletzungen des Straf- und Zivilklägers ein und machte im Übrigen vergleichsweise vage Aussagen (pag. 291, Z. 25 ff.). Seine Angaben zum Aufeinandertreffen stimmen im Wesentlichen mit denjenigen von L.________ überein. So sei es beispielsweise beim Aufeinandertreffen ohne vorgängige Diskussion sogleich zur Schlägerei zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger gekommen und L.________ sei auf den Beschuldigten losgegangen, um ihm das Messer aus der Hand zu schlagen (pag. 292, Z. 49 f.; pag. 294, Z. 151 ff.).