20 12.6.3 Aussageverhalten von L.________ Die Aussagen von L.________ als sehr glaubhaft einzustufen, wie die Vorinstanz dies tat, erscheint der Kammer zweifelhaft. Anlässlich seiner Erstaussagen rund einen Monat nach dem Vorfall erklärte er zunächst, er kenne den Beschuldigten nicht (pag. 267, Z. 28), sagte sodann aus, er kenne ihn und seinen Bruder schon etwas (pag. 267, Z. 33) und gab letztlich an, dass beide – der Straf- und Zivilkläger und der Beschuldigte – seine Kollegen seien (pag. 268, Z. 38).