12.6.2 Aussageverhalten des Straf- und Zivilklägers Es wird auf die Zusammenfassung seiner Aussagen durch die Vorinstanz (Ziff. II.1.4.1 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1274 ff.) sowie seine Aussagen an der oberinstanzlichen Einvernahme verwiesen (pag. 1884 ff.). Die Erstaussagen des Straf- und Zivilklägers, wonach er Zufallsopfer eines Raubüberfalls geworden sei, entsprachen offensichtlich nicht der Wahrheit (pag. 314 ff.). Es erscheint zumindest nicht ausgeschlossen, dass er sich selbst sowie seine Be-