585, Datei WA0008.opus [Auszug]). Es folgten zwei Anrufversuche beiderseits, von denen nicht klar ist, ob diese angenommen worden sind oder nicht. - In der nächsten Sprachnachricht zeigte sich der Beschuldigte enttäuscht darüber, dass der Straf- und Zivilkläger nicht zu sich nach Hause kommen wollte, und fragte, ob er die ganze Nacht warten müsse (pag. 642; pag. 585, Datei WA0009.opus). Er teilte ihm mit: «Chum allei i chume ou allei wie du es hetwch weue» (pag. 642). -