513 ff.). Die Auswertung der Mobiltelefone des Beschuldigten und des Straf- und Zivilklägers förderte unter anderem die Chatprotokolle der mittels Sprach- und Textnachrichten sowie Telefonanrufen per WhatsApp geführten Konversation im Zeitraum vom 13.-16. August 2019 zutage. Die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten ist dabei vollständiger, was auf technische Gründe zurückzuführen ist (vgl. pag. 588 f. vs. pag. 516 sowie beispielsweise die letzten zwei Textnachrichten auf pag. 649 f.). Die Zusammenfassung greift daher auf pag.