Nachdem der Straf- und Zivilkläger zu einem ersten geplanten Aufeinandertreffen am 14. August 2019 in Bern nicht erschienen war, forderte der Beschuldigte ihn am Abend des 16. August 2019 dazu auf, sich mit ihm in Biel zu treffen. Der Straf- und Zivilkläger befand sich zu diesem Zeitpunkt an einem Musikfestival in der Umgebung von Biel und wollte sich nicht von dort entfernen. Der Beschuldigte, der ebenfalls vorhatte, zum Musikfestival zu gehen, wollte sich nicht dort mit ihm treffen. Er nötigte den Straf- und Zivilkläger mittels Bedrohung von dessen Familie dazu, den Bus in Richtung Biel zu nehmen.