12.3.3 Straf- und Zivilkläger Fürsprecher E.________ verwies auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft und der Vorinstanz. 12.4 Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte und der Straf- und Zivilkläger fochten im Zeitraum vom 13. bis 16. August 2019 über Text- und Sprachnachrichten sowie mehrere Telefonate einen Streit aus. Nachdem der Straf- und Zivilkläger zu einem ersten geplanten Aufeinandertreffen am 14. August 2019 in Bern nicht erschienen war, forderte der Beschuldigte ihn am Abend des 16. August 2019 dazu auf, sich mit ihm in Biel zu treffen.