Der Beschuldigte habe im Zuge der Auseinandersetzung unerwartet und ohne Veranlassung seitens des Straf- und Zivilklägers ein Messer gezückt und mehrmals versucht, gegen das Gesicht seines Kontrahenten zu stechen. Dabei habe er diesem eine Schnittverletzung am rechten, zur Abwehr erhobenen Arm verursacht. Weiter habe er seitlich gegen den Oberkörper des Straf- und Zivilklägers gestochen und ihm die in der Anklageschrift genannten Verletzungen zugefügt. Anschliessend habe sich der Beschuldigte mit dem Messer in der Hand über den zu Boden gefallenen Straf- und Zivilkläger gebeugt. In diesem Moment habe L._____