dadurch dass sich der Beschuldigte in Begleitung mit K.________, nach vorgängig bereits telefonisch geführter Auseinandersetzung mit dem Opfer D.________, beim J.________ (Lokalität) traf und dort angekommen mit dem Opfer in eine Schlägerei geriet […]. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung zückte der Beschuldigte ein Messer und attackierte damit mehrmals, mindestens drei Mal, das Opfer.