Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 10. Juni 2021 hinsichtlich versuchter vorsätzlicher Tötung, Raufhandel und Nötigung, alles begangen am 16.8.19 in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________, geb. A.________, von Slowakei, G.___-strasse, H.________, sei schuldig zu erklären 1. der Nötigung, versucht begangen am 30.08.2019 in Biel zN von D.________; 2. der Drohung, mehrfach begangen am 21.05.2020 und Ende April/ Anfang Mai 2021 in Biel zN von D.________;