1. A.________ sei in den vorzeitigen Strafvollzug zurück zu versetzen. 6 2. Es sei die vorzeitige Zustimmung zu erteilen zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN.________) und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist. 3. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). Fürsprecher E.________ stellte oberinstanzlich im Namen des Straf- und Zivilklägers die folgenden Anträge (pag. 1918): I.