II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der versuchten Nötigung, begangen am 29./30. August 2019 in Biel z.N. von D.________ 2. der Drohung, mehrfach begangen 2.1. am 21. Mai 2020 in Biel z.N. von D.________ 2.2 ca. Ende April/Anfang Mai 2021 in Biel z.N. von D.________ und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft; 2. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren;