1. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 16./17. August 2019 in Biel z.N. von D.________; 2. des Raufhandels, begangen am 16./17. August 2019 in Biel; 3. der Nötigung, begangen am 16. August 2019 in Biel z.N. von D.________; 4. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 15. bis am 17. August 2019 in Biel durch Konsum von Kokain und Marihuana 5. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29. August 2019, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde.