9. A.________ sei für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung in Höhe der eingereichten Kostennote zu bezahlen. 10. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens seien anteilsmässig A.________ und dem Staat aufzuerlegen. 5 Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in oberer Instanz die folgenden Anträge (pag. 1916 f.): I. Es sei die Rechtskraft des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 10. Juni 2021 festzustellen hinsichtlich: