4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 7. Juli 2022; pag. 1847 f.), ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf (datierend vom 5. Juli 2022; pag. 1840 f.) ein Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg (datierend vom 1. Juli 2022; pag. 1843 ff.) sowie eine Ergänzung zum Bericht betreffend Landesverweisung (datierend vom 4. Juli 2022, pag. 1754 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter liegt der Abklärungsbericht der UPD (datierend vom 13. Juli 2022, pag. 1857 ff.) vor.