3. Sicherheitshaft und vorzeitiger Strafvollzug Am ersten Tag der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen und vom Zwangsmassnahmengericht bzw. von der Vorinstanz in Sicherheitshaft versetzt (pag. 1219 ff.; pag. 1226 ff.; Ziff. V.1. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 1310 sowie die separate Begründung auf pag. 1314 ff.). Gegen die von der Vorinstanz angeordnete Sicherheitshaft erhob der Beschuldigte Beschwerde (pag. 1332 ff.). Mit Beschluss vom 7. Juli 2021 wies die die Beschwerdekammer des Obergerichts die Beschwerde ab (pag. 1403 ff.). Am 29. Juli