1678). Mit begründeter Verfügung vom 1. November 2021 wurde der Antrag von Rechtsanwältin B.________ um Einsetzung als (neue) amtliche Verteidigerin des Beschuldigten abgewiesen (pag. 1687 ff.). Sie, assistiert durch Rechtsanwältin F.________, vertrat den Beschuldigten im Berufungsverfahren privat, während das Mandat von Rechtsanwalt C.________ sistiert blieb.