2. Berufung, Wechsel zu einer privaten Verteidigung und Sistierung des amtlichen Mandats Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, damals amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, mit Eingabe vom 16. Juni 2021 Berufung an (pag. 1325). Am 24. Juni 2021 teilte Rechtsanwältin B.________ unter Beilage einer Anwaltsvollmacht mit, dass sie nunmehr den Beschuldigten vertrete (pag. 1489 f.). Die Gerichtspräsidentin verfügte am 20. Juli 2021 die Kenntnisnahme der Mandatsanzeige von Rechtsanwältin B.________ und die Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwalt C.________ (pag.