A.________ wird in Anwendung von Art. 47 OR sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 10'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 17.08.2019 an den Straf- und Zivilkläger D.________. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers D.________ abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft versetzt. Die Dauer der Sicherheitshaft wird vorerst auf 3 Monate festgelegt (Art. 231 i.V.m. Art. 226 StPO).