2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt, als vollumfängliche Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29.08.2019. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren.