1. Bezüglich der bei A.________ mit Verfügung der Bewährungs- und Vollzugsdienste [vormals Amt für Straf- und Massnahmenvollzug] vom 23. September 2019 aufgeschobenen Reststrafe von 52 Tagen wird die Rückversetzung in den Strafvollzug angeordnet. 2. Die Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Rückversetzungsverfahren, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. IV.